Führerschein umtauschen: Wichtige Frist im Januar

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Hintergund: Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Um einen möglichen Massenansturm in letzter Minute zu vermeiden, stimmte der Bundesrat für einen Plan, den Umtausch schon früher beginnen zu lassen – schrittweise je nach Geburtsjahrgang. Quelle https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-und-neue-gesetze-2022-203195/#autoversicherungen