Neues Verkehrsschild: Bei Verstoß droht Bußgeld und Punkt in Flensburg

Neues Verkehrsschild wurde bereits 2020 eingeführt: Das bedeutet es

Denn das Schild unterscheidet sich eher in Details von bereits bekannten Symbolen im Straßenverkehr: Ein weißer Kreis ist rot umrandet, darin sind links ein roter Pkw und rechts ein schwarzes Fahrrad und ein schwarzes Moped zu sehen. Ganz ähnlich gibt es dieses Motiv schon lange mit einem roten und schwarzen Pkw oder einem roten Lkw – hierbei handelt es sich bekanntermaßen um Überholverbotsschilder.

Das neue Verkehrsschild zeigt ein Überholverbot an.

Auch das neue Motiv gehört zu der Reihe der Überholverbotsschilder. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, trägt es die Kennzeichnung StVO VZ 277.1 und wurde zwar bereits Ende 2020 eingeführt. Doch vermutlich haben es noch nicht alle Autofahrer auf dem Schirm. Die Ausrede „Davon wusste ich nichts“ gilt bei einem Unfall oder Verstoß allerdings nicht.

Bußgeld droht: Autofahrer sollten neues Verkehrsschild kennen

Wie der ADAC zusammenfasst, sagt das Schild mit der Ziffer 277.1 folgendes aus: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.“ Wo dieses Schild platziert ist, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer also nicht von Pkw überholt werden.

Für Autofahrer bleibt dabei nicht viel Spielraum bei der Interpretation. Denn das Verbot gilt auch dann, wenn die Fahrräder nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind oder gar unterwegs sein dürfen. Und auch dann, wenn es bereits einen eingezeichneten Radweg gibt.

Änderungen für Autofahrer betreffen nicht nur das neue Verkehrsschild

Ein Verbot im Straßenverkehr kommt natürlich nicht ohne Bußgeld daher. Wer das Überholverbot missachtet, muss laut bussgeldkatalog.de mit einer Summe ab 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Apropos Bußgeld: Auch ein unvollständiger Verbandskasten im Auto kann teuer werden. Seit Januar 2022 gehören dort unter anderem medizinische Masken rein*.

 

 

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